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Voraussetzungen für die MWSt-Rückerstattung |
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In mehr als 30 Ländern
Mehr als 30 Länder vergüten heute die Mehrwertsteuer, wenn das Unternehmen mindestens die folgenden beiden Bedingungen erfüllt:
Das Unternehmen muss in seinem Heimatland bei den Finanzbehörden registriert bzw. MWSt-lich erfasst sein
und ...
Es muss* grundsätzlich den Geschäftssitz in einem EU-Land haben.
*NOTA BENE: Es kann ergänzt werden, dass ein Großteil der obengenannten Länder jedoch auch MWSt-Rückerstattung an Unternehmen, die nicht Ihren Sitz in einem EU-Land haben gewähren - in diesem Fall jedoch oftmals auf Basis der Gegenseitigkeit, d.h. an Unternehmen aus Ländern, mit denen eine offizielle Vereinbarung auf Gegenseitigkeit eingegangen worden ist.
Die MWSt-Rückerstattung erfolgt unter allen Umständen nur an MWSt-lich erfasste Unternehmen und ausschließlich für den gewerblichen Kauf von Waren und Dienstleistungen. |
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