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Waren und Dienstleistungen |
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MWSt-Rückerstattung ja / nein
Als MWSt-registriertes Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der internationalen MWSt-Rückerstattung an Nikosax outzusourcen und sich selbst die Arbeit damit zu erleichtern.
Das Outsourcing bietet Ihrem Unternehmen verschiedene Vorteile, doch kurz gesagt bedeutet es, dass wir in Ihrem Namen eine Rückerstattung der MWSt beantragen können.
Voraussetzung hierfür ist nur, dass die MWSt-Beträge sich auf Kosten beziehen, die Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern in gewerblichem Zusammenhang entstanden sind.
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Klicken Sie den blauen "Mehr lesen..." Link an, um Beispiele an Waren und Dienstleistungen zu sehen, bei denen MWSt zurückerstattet werden kann. |
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