Voraussetzungen für
MWSt-freies Autoleasing

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Gemäß der Entscheidung des EG-Gerichtshofes vom 17.07.1997 in der Sache C-190/95 ist allein der Sitz der Leasinggeselschaft - und nicht das Land, in dem das Auto zugelassen wird - für den MWSt-Satz und die Abzugsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Autoleasing entscheidend.

Diese Entscheidung führte über die Gesetzesvorlage Nr. L75, am 22. April 1998 vom damaligen Steuerminister Ole Stavad eingebracht, zu einer Änderung des dänischen MWSt-Gesetzes, das jedoch nur dänischen Unternehmen, deren Auto bei einer Leasinggesellschaft mit Sitz in Dänemark geleast wird, die Möglichkeit einer teilweisen Abzugsberechtigung (25% der MWSt) bietet.

Um den vollen MWSt-Abzug zu erlangen, muss das Auto / müssen die Autos bei einer Leasinggesellschaft mit Sitz zum Beispiel in Deutschland geleast werden.

Fleggaard Leasing hat seinen Sitz gleich südlich der dänisch-deutschen Grenze, und der MWSt-Satz, der Ihnen berechnet wird, beträgt daher 16%, und außerdem sind Sie aufgrund der geltenden deutschen Gesetzgebung in diesem Bereich zu einer MWSt-Rückerstattung auf den Leasingbetrag berechtigt.

Sie können tatsächlich - wenn Sie alle von den deutschen Behörden gestellten Anforderungen erfüllen - eine MWSt-Rückerstattung bis zu 100% auf Ihre gesamte Leasingleistung sowohl für finanzielles als auch operationelles Leasing erhalten.

Operationelles Leasing bei Fleggaard Leasing heißt z.B. inklusive Kundendienst, Sommer-/Winterreifen, Benzin/Diesel, Autowäsche, Autotelefon, Falck-Mitgliedschaft etc.

Nikosax kümmert sich um die mühsame MWSt-Rückerstattung in Deutschland inklusive dem laufenden Kontakt zu den deutschen Behörden, während Sie Ihre Zeit auf die wesentlichen Dinge verwenden und Ihre vorteilhaften Firmenautos genießen.

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EU Gerichtshof / Urteil C-190/95
Antrag L75 bzgl. Gesetz zur Änderung des MWSt-Gesetzes - wie beantragt (dänisch)
Antrag L75 bzgl. Gesetz zur Änderung des MWSt-Gesetzes - wie verabschiedet (dänisch)