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Sowie Busunternehmen in Belgien, Dänemark, Deutschland und Österreich
Führen Sie MWSt-pflichtige Aktivitäten in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem durch, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, sich in dem entsprechenden Land in Bezug auf die MWSt registrieren zu lassen.
Führen Sie gewerbliche Busfahrten in Belgien, Dänemark, Deutschland und Österreich durch, ist es vom Gesetz her erforderlich, dass ausländische Busse in diesen Ländern in Bezug auf die MWSt registriert werden, um eine Personenbeförderung durchführen zu dürfen.
Nikosax verfügt - unter anderem durch seine Mitgliedschaft in der The European Fiscal Representatives Association - über das notwendige Know-how sowie das Kontaktnetz im In- und Ausland. |