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| MWSt-Registrierung von Busunternehmen |
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Gilt für ausländische Busunternehmen in B, DK, D und A
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ausländische Busse in Belgien, Dänemark, Deutschland und Österreich in Bezug auf die MWSt registriert werden müssen, um in diesen Ländern gewerbliche Busfahrten (Personenbeförderung) durchführen zu dürfen:
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