MWSt-Registrierung von Busunternehmen

Gilt für ausländische Busunternehmen in B, DK, D und A

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ausländische Busse in Belgien, Dänemark, Deutschland und Österreich in Bezug auf die MWSt registriert werden müssen, um in diesen Ländern gewerbliche Busfahrten (Personenbeförderung) durchführen zu dürfen: