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| Gute Gründe für Busunternehmer, Nikosax zu wählen |
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Wenn Sie als Busunternehmer sich dafür entscheiden, die Arbeit in Bezug auf die Handhabung der Bus-MWSt beziehungsweise der internationalen MWSt-Rückerstattung einer MWSt-Agentur zu überlassen, ist es wichtig, dass Sie den richtigen Partner wählen.
Auf dem Papier können die MWSt-Agenturen im Prinzip alle dasselbe, in der Praxis besteht jedoch ein großer Unterschied in Bezug auf Service und Know-how.
Nikosax A/S ist eine seriöse und erfahrene MWSt-Agentur, die sich seit 1969 mit der MWSt-Rückerstattung und MWSt-bezogenen Serviceleistungen beschäftigt und Mitglied der
The International VAT Association sowie der The European Fiscal Representatives Association ist.
Kurz gesagt, wir zweifeln nicht daran, dass Nikosax der richtige Partner für Ihr Unternehmen ist! Sollten Sie noch irgendwelche Zweifel haben, so finden Sie unten ein paar gute Gründe, warum Sie uns ruhig die Arbeit überlassen bzw. Ihren jetzigen Partner in diesem Bereich wechseln können :
- Über 30 Jahre praktische Erfahrung auf dem Gebiet der MWSt und hierdurch einen umfangreichen und effektiven Serviceapparat, der all unseren Kunden zugute kommt.
- Internationales Kontaktnetz, das wir unter anderm zur Information über Gesetze verwenden, die von Bedeutung für Sie sind, unmittelbar nachdem diese verabschiedet worden sind. Sie werden daher in Bezug auf die neuesten Regelungen auf dem Gebiet der Bus-MWSt immer auf dem aktuellsten Stand sein.
- Enge Zusammenarbeit mit den Behröden über unser langjähriges Engagement in der Branche.
- Wir haben Zeit für Sie, so dass Sie sich im Zusammenhang mit Ihrer MWSt im Ausland immer mit uns in Verbindung setzen können.
- Kontoauszüge (genannt MWSt-Einzelaufstellungen) senden wir Ihnen automatisch für die Länder, in denen Sie nicht MWSt-pflichtig sind, und in denen wir in Ihrem Namen Antrag auf MWSt-Rückerstattung gestellt haben. Auf diese Weise sind Sie jederzeit darüber informiert, über welches Guthaben Sie verfügen, und wann Ihr Antrag eingereicht wurde.
- Ausdrucke der MWSt-Abrechnung schicken wir Ihnen laufend für das bzw. die EU-Länder zu, in denen eine MWSt-Registrierung obligatorisch ist - z.Z. Verpflichtung in Dänemark, Deutschland, Belgien und Österreich.
- Die Einhaltung der Fristen, die von den ausländischen Behörden gesetzt werden, stellen wir unter anderem dadurch sicher, dass wir Ihnen - kostenlos für Sie - 2 Erinnerungsschreiben schicken, wenn es für Sie an der Zeit ist, Belege für die MWSt-Abrechnung einzureichen.
- Sie vermeiden Devisenschecks und die bei der Einreichung entstehenden Mühen, da wir - gegen eine geringe Gebühr - für die Devisenabrechnung mit den ausländischen Behörden sorgen.
- Durch die Zusammenarbeit mit Steuerberatern vor Ort in Deutschland und Österreich erhalten Sie den besten Service in diesen Ländern, wenn Sie hier eine MWSt-Registrierung durchführen müssen bzw. wollen.
- Keine Sicherheitsleistung in Deutschland und Belgien, da Ihr MWSt-Repräsentant für Sie nicht haftet. In Österreich hingegen haftet Ihr MWSt-Repräsentant für Sie, und wir sind daher gezwungen, eine geringe Sicherheitsleistung zu erheben, die sich nach Ihrem tatsächlichen Umsatz berechnet.
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