Umsatzsteuererstattung
Die beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im Ausland gezahlte Umsatzsteuer darf nicht als verloren angesehen werden, da sie von den ausländischen Behörden zurückgefordert werden kann. Die Beantragung der Umsatzsteuererstattung birgt jedoch in ganz Europa eine Reihe von Herausforderungen. Erstens kann die Sprache bei der Kommunikation mit den Steuerbehörden ein kostspieliges Hindernis sein. Und der zeitaufwendige und komplizierte Erstattungsprozess bedeutet auch ein hohes Fehlerrisiko, das gleichbedeutend ist mit: keine Erstattung.
Aus diesem Grund beauftragen viele Unternehmen einen spezialisierten Dienstleister wie NIKOSAX, der den Umsatzsteuererstattungsprozess in ihrem Namen durchführt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Umsatzsteueransprüchen verfügen wir über ein umfassendes Wissen und die neuesten Informationen über alle geltenden Gesetze.
NIKOSAX macht die Erstattung der Umsatzsteuer aus allen EU-Ländern und ausgewählten Nicht-EU-Ländern für Ihr Unternehmen nahtlos und bequem, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
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Zu den Waren und Dienstleistungen, für die die gezahlte Umsatzsteuer erstattet wird, gehören unter anderem: Diesel/Benzin, Schmieröl, Bus- und Lkw-Wäsche, Reparaturdienstleistungen, Ersatzteile und Zubehör, Straßenkarten, Parkgebühren, Hotelunterkunft, Taxi/Mietwagen, Kommunikationskosten (Telefon/Fax) und Verpflegungspauschalen.
Warum sollten Sie also NIKOSAX vertrauen, um Ihre Mehrwertsteuer zurückzufordern?
• Wir sind seit 50 Jahren erfolgreich dabei und haben unseren Kundenstamm kontinuierlich aufgebaut. Die anhaltende Loyalität unserer über 6000 Kunden ist ein klares Zeugnis unserer Professionalität.
• Jede Verbesserung unseres Mehrwertsteuerrückerstattungsservices war und ist kundenorientiert. Indem wir die Kundenbedürfnisse in den Vordergrund stellen, haben wir die Digitalisierung unserer Prozesse durch das OCR-System operationalisiert, um die branchenweit besten Geschwindigkeiten bei der Rückerstattungsbearbeitung zu erreichen.
• Neben dem Vorteil unserer wettbewerbsfähigen und flexiblen Preisgestaltung haben Sie als Mehrwertsteuerrückerstattungskunde Zugang zu einer von den Banken unabhängigen günstigeren Finanzierungsquelle. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Geld bis 15 Tage nach dem Absenden von Rechnungen zu erhalten – also noch bevor Rückerstattungsanträge verschickt werden.
• Unsere Kunden freuen sich, weil wir immer für Prozesstransparenz sorgen, indem wir ihnen regelmäßig Statusberichte über Ansprüche geben. Wir geben ihnen auch Hinweise, um sicherzustellen, dass sie keine Gelegenheit verpassen, die Mehrwertsteuer, wo immer es möglich ist, zurückzufordern.
• Wir sprechen die Muttersprache der Steuerbehörden und stehen seit 50 Jahren mit ihnen in Kontakt, damit Ihre Rückerstattungsanträge in guten Händen sind.
• Wir GARANTIEREN Ihnen die Rückerstattung*
*sofern alle Verfahrensschritte erfüllt sind