FAQ
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FAQ nach Dienstleistung
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ERSTATTUNG
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ER-ERSTATTUNG
STEUERERSTAT-
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DIENSTLEISTUNGEN
ALLGEMEINE FAQ
Umsatzsteuererstattung FAQ
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− Wann erhalte ich mein Geld bei UST-NORMALERSTATTUNG, UST-TERMINERSTATTUNG und UST-SCHNELLERSTATTUNG?Hier finden Sie die verschiedenen Zeitpläne.
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− Ich habe UST-TERMINERSTATTUNG/UST-SCHNELLERSTATTUNG gebucht, warum habe ich mein Geld nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erhalten?Dies kann entweder daran liegen, dass das Antragsvolumen das 400-Euro-Minimum nicht erreicht hat, oder es fehlen Dokumente und ein Kunde reagiert nicht auf die Anfragen von NIKOSAX.
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− Kann ein Nicht-EU-Unternehmen Umsatzsteuer erstattet bekommen?Ja, ein Nicht-EU-Unternehmen kann Umsatzsteuererstattung beantragen. Die Umsatzsteuer muss im Rahmen von Tätigkeiten in der EU, der Schweiz oder Norwegen entrichtet worden sein.
Für die Umsatzsteuererstattung können besondere Bedingungen gelten:
• zwischen dem Kunden- und Erstattungsland muss ein Gegenseitigkeitsabkommen bestehen;
• im Erstattungsland muss ein Steuervertreter ansässig sein.
Nikosax hilft Ihnen, die für Ihr Unternehmen geltenden Bedingungen zu bestimmen. -
− Kann ein Unternehmen, das nicht in der Transportbranche tätig ist, den Umsatzsteuer¬er¬stat-tungs¬service in Anspruch nehmen?Ja, alle Unternehmen, die Umsatzsteuer in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem Niederlassungsland zahlen, können die Umsatzsteuer erstattet bekommen, vorausgesetzt dass
• sich alle Käufe auf eine berufliche und nicht auf eine private Tätigkeit beziehen;
• die Käufe der Umsatzsteuer gemäß den Vorschriften des Erstattungslands unterliegen und die Umsatzsteuer erstattungsfähig ist. -
− Welche Bedingungen gelten für die Umsatzsteuererstattung?Die allgemeinen Bedingungen für die Erstattung der Umsatzsteuer:
• Für die meisten EU-Länder beträgt der Mindestbetrag für die Umsatzsteuer 400 € pro Quartal und 50 € pro Jahr.
• Die vom Erstattungsland geforderten Unterlagen müssen vorliegen.
✔ Ein EU-Unternehmen
- kann in den EU-Ländern Umsatzsteuer erstattet bekommen, wenn die Erstattungsanträge vor dem 30. September des auf Erstattungszeitraums folgenden Jahres eingereicht werden.
Beispiel: Alle Rechnungen aus dem Jahr 2018 müssen bis zum 30. September 2019 eingereicht werden.
- kann in den Nicht-EU-Ländern Umsatzsteuer erstattet bekommen, wenn
• die Erstattungsanträge vor dem 30. Juni des auf den Erstattungszeitraum folgenden Jahres eingereicht werden.
Beispiel: Alle Rechnungen aus dem Jahr 2018 müssen bis zum 30. Juni 2019 eingereicht werden.
• gegebenenfalls ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht. (Ein Gegenseitigkeitsabkommen ist eine Vereinbarung zwischen zwei Ländern, die es Unternehmen des einen Lands ermöglicht, Umsatzsteuer aus dem anderen Land zu erhalten.)
✔ Ein Nicht-EU-Unternehmen
- kann in EU- oder Nicht-EU-Ländern Umsatzsteuer erstattet bekommen, wenn die Erstattungsanträge vor dem 30. Juni des auf den Erstattungszeitraum folgenden Jahres eingereicht werden.
Beispiel: Alle Rechnungen aus dem Jahr 2018 müssen bis zum 30. Juni 2019 eingereicht werden.
Hinweis: je nach den Anforderungen des Landes gibt es Ausnahmen.
- Falls erforderlich, besteht eine Gegenseitigkeitsvereinbarung. (Ein Gegenseitigkeitsabkommen ist eine Vereinbarung zwischen zwei Ländern, die es Unternehmen des einen Lands ermöglicht, Umsatzsteuer aus dem anderen Land zu erhalten.)
Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie uns. bitte. -
− Welche Rechnungen werden für die Umsatzsteuererstattung akzeptiert?Alle Rechnungen, die folgende Dienstleistungen und/oder Produkte enthalten, werden für die Umsatzsteuererstattung akzeptiert:
Diesel/Benzin, Schmieröl, Reisebus- und LKW-Wäsche, Reparaturservice, Ersatzteile und Zubehör, Straßenkarten, Parkgebühren, Hotelübernachtung, Taxi/Autoverleih, Kommunikationskosten (Telefon/Fax) und Verpflegungszuschüsse.
Hinweis: Jedes Land kann bestimmen, welche Produkte/Dienstleistungen unter welchen Bedingungen erstattet werden. Die EU legt die allgemeine Grundlage fest, es steht den Ländern jedoch frei, ihre eigenen Besonderheiten hinzuzufügen.
Kontaktieren Sie uns für die fallspezifisch Abklärung. -
− Welche Dokumente sind erforderlich, um die Umsatzsteuererstattung über Nikosax zu beantragen?Um die Erstattung Ihrer Umsatzsteuer zu beantragen, müssen Sie eine Vereinbarung und eine Vollmacht (POA) unterschreiben, die Nikosax ermächtigt, in Ihrem Namen zu handeln und je nach Land und Erstattungsart bestimmte Unterlagen und Ihre Rechnungen vorzulegen.
Nikosax berät und unterstützt Sie bei der Erfüllung aller Anforderungen der Umsatzsteuererstattung.
Haben Sie eine Frage zur Umsatzsteuererstattung?
Mineralölsteuer-Erstattung FAQ
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− Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um die Mineralölsteuer erstattet zu bekommen?Die Anforderungen sind im Allgemeinen gleich, einige Details sind jedoch von Land zu Land verschieden. Bitte beachten Sie, dass Sie in einigen Ländern zusätzliche Tätigkeiten durchführen müssen, um eine Erstattung zu erhalten.
• LKW mit einem Gewicht von 7,5 t oder mehr;
• Busse der Kategorie M2 oder M3 (insgesamt mindestens 9 Sitzplätze ohne Fahrer)
• Das LKW-/ Bus-Kennzeichen ist auf einer Tankkarte registriert. Mit der Tankkarte wird der gesamte Diesel gekauft, für den die Steuer erstattet werden soll.
• Das Unternehmen hat seinen Sitz in der EU.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen: - Mineralölsteuer-Erstattung in Slowenien: Auch alle Nicht-EU-Länder können die Erstattung beantragen. - Mineralölsteuer-Erstattung in Ungarn: Auch alle EFTA-Staaten können die Erstattung beantragen.
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− Wann erhalte ich meine Mineralölsteuererstattung?Die Frist ist je nach Erstattungsland unterschiedlich. Die tatsächliche Bearbeitungszeit liegt zwischen 5 Monaten und 3 Jahren.
Nikosax bietet jedoch die auch die vorfinanzierte Mineralölsteuererstattung an. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie uns. bitte.
Wir erstellen für diesen Service spezielle FAQs, die auf Ihren Fragen basieren.
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Steuererstattungsservice Für Busse FAQ
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− Welche Dienstleistungen bietet Nikosax in Bereich der Bussteuer an?Nikosax bietet die Registrierung und Zahlung der Umsatzsteuer an.
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− Für welche Zielländer bietet Nikosax die Busregistrierung an?Nikosax bietet Registrierungsdienste für Busse an, die durch Dänemark, Deutschland, Polen, Belgien, Kroatien, Slowenien und Österreich fahren.
Hinweis: Die Registrierung ist für diese Länder zwingend vorgeschrieben. Busse, die durch diese Länder fahren, müssen über eine Umsatzsteuerregistrierung verfügen und Umsatzsteuer für die Beträge zahlen, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen. -
− Kann jedes Unternehmen unabhängig vom Ort der Niederlassung die Bus-Steuerdienstleistungen in Anspruch nehmen?Ja, dieser Service ist für alle EU- und Nicht-EU-Unternehmen verfügbar.
Hinweis: Nikosax hilft Ihnen, den Verwaltungsaufwand des komplexen Prozesses der Registrierung und Zahlung der Umsatzsteuer in zahlreichen Ländern zu bewältigen.
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Verwaltungsdienstleistungen FAQ
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Allgemeine FAQ
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